Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule e. V.

Landesverband Sachsen

 

Eine allgemeingültige Strategie gibt es nicht, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Was eine Gemeinschaftsschule sein soll, darüber gibt es keinen klaren Angaben durch die Kultusbehörde. Auf solche Bestimmungen zu warten, ist in der jetzigen Situation nicht angebracht, sondern eher eine Chance die eigene Ideen mit dem Begriff Gemeinschaftsschule zu verbinden und einen entsprechenden Antrag durch den Schulträger an die Kultusbehörde zu stellen.
- Konzepte für eine Schule mit gemeinsamen Unterricht von 1 bis 6, als erster Schritt (kann ja später auch weitergehen, damit wäre eine schulformübergreifende Kooperation notwendig, die es modellhaft zu begleiten gilt.
- ein weiteres Konzept wäre die gemeinsame 5. und 6. Klasse von Mittelschule und Gymnasium.
- ...
Dabei geht es nicht primär um die 5 und 6, sondern das ist nur als Anregung gedacht.
In dem Konzept muss es natürlich auch um die Erprobung neuer Unterrichtsmethoden gehen und nicht nur um eine formale Zusammenlegung von Klassen oder Schulen. Das Konzept sollte von Eltern, Schülern und Lehrern gemeinsam mit den Kommunalpolitikern beraten werden, damit diese dann auch erfolgreich ihr Vorhaben einreichen können. Die Einreichung sollte selbstverständlich eine aufschiebende Wirkunng der Schließung einer Schule haben, so lange das Vorhaben nicht geprüft wurde.
Bisher (25.04.2005) gibt es auch noch keine Festlegungen zur Zügigkeit einer solchen Schule.
Bis zum 03.03.2005 waren erst 6 Anträge für eine Gemeinschaftschule bei Kultus eingegangen, das sollten Reserven machbar sein.

 

 

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